Europäische Vorgaben

Ich betrachte mich nicht als Spezialist für Richtlinien, geschweige denn für die europäische Maschinenrichtlinie 98/37/EG, und noch weniger für den Nachfolger 2006/42/EG. Aber ich kann lesen, und was ich in den VDI Nachrichten vom 9.1.2009 (Seite 7) lesen darf, erschüttert mich dann doch. Unter der Überschrift

Maschinenbau reagiert unterschiedlich auf neue Richtlinie

wird immer wieder auf die Situation der Dokumentation eingegangen. Ich zitiere:

Während sich einige Unternehmen bereits mit Details wie Dokumentationen für unvollständige Maschinen beschäftigen, vernachlässigen andere die europäischen Vorgaben. […]

Die neue Maschinenrichtlinie […] stellt neue Anforderungen etwa an Prüf- und Dokumentationsverfahren. […]

Denn wird die Maschinenrichtlinie missachtet, drohen juristische Auseinandersetzungen mit dem Kunden, etwa weil es wegen mangelhafter Betriebsanleitung zu einem Unfall gekommen ist. […]

So deutlich habe ich das lange nicht mehr außerhalb von Fachkreisen gelesen/gehört, und überraschenderweise ist auch die Schlüssel-Formulierung in der Richtlinie selbst (Anhang I, 1.7.4 Betriebsanleitung, PDF auf http://eur-lex.europa.eu) leicht verständlich:

Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird. […]

Was für den einen aussehen mag wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Redakteure und Übersetzer (und deren Berater), ist in meinen Augen ein Instrument zur Qualitätssicherung, und damit eine Voraussetzung für gute Geschäfte in der Zukunft. Aber, wie gesagt, ich kenne mich eigentlich nicht so richtig aus…

Im Artikel der VDI Nachrichten angebotene Links:

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